Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs für die Buchung von Gruppenangeboten "Frankfurt Group Tours"

1. Abschluss des Buchungsvertrages

a.) Die Buchung von Gästeführern und / oder Bussen im Rahmen der Serviceleistungen "Gästeführungen" wird schriftlich bestätigt, nachdem uns eine vollständige schriftliche Buchung seitens des Kunden vorliegt. Sämtliche sich evtl. ergebenden Änderungen werden ebenfalls ausschließlich schriftlich erfasst.
b.) Bitte beachten Sie: Sämtliche reservierten Leistungen sind erst verbindlich gebucht, wenn Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Optionen können leider nicht gewährt werden.
c.) Bei gebuchten Rundgängen werden je Gästeführer Gruppen von max. 25 Personen berechnet, bei Kaisersaal- und Paulskirchenführungen max. 50 Personen, beim Weihnachtsmarktrundgang und beim Rundgang "Frankfurt für Kenner" max. 20 Personen und beim Rundgang „Frankfurt in Kürze“ max. 5 Personen. Gruppen, die mehr als die jeweils genannte Personenzahl umfassen, müssen einen weiteren Gästeführer schriftlich buchen, die Gruppe wird in diesem Fall geteilt. Ist dies nicht von Seiten des Kunden erfolgt und von uns rückbestätigt worden, so kann trotzdem ein zweiter Gästeführer berechnet werden. Die gebuchte Leistung kann unter Umständen nicht im vollen Umfang durchgeführt werden.
d.) Bei Schülergruppen ist je Gruppe mindestens eine Aufsichtsperson erforderlich. Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht.

2. Zahlungsmodalitäten

a) Bei Vertragsabschluss ist bei inländischen Rechnungsadressen in der Regel keine sofortige An- oder Komplettzahlung fällig, außer unsere Auftragsbestätigung enthält ausdrücklich eine Vereinbarung über Vorauszahlung. Bei anderen Ländern erfolgt die Zahlung in derRegel per Vorkasse, entweder per Banküberweisung oder Kreditkarte. Bitte beachten Sie daher die Zahlungsbedingungen auf unserer Bestätigung.
b) Der Gesamtpreis ist umgehend nach Erhalt der Rechnung, in der Regel im Anschluss an die gebuchten und durchgeführten Leistungen, zu zahlen.
c.) Barzahlung kann nur bei ausländischen Bestellern und nach ausdrücklicher schriftlicher Fixierung vereinbart werden. Bei Zahlung per Kreditkarte und bei Rechnungsstellung in das Ausland werden Gebühren in Höhe von € 15,00 berechnet.
d.) Eintrittskosten werden nach der exakten Teilnehmerzahl berechnet. Die von uns angegebenen Eintrittskosten auf der Buchungsbestätigung sind Sondertarife und gelten nur bei anschließender Rechnungsstellung. Bei Bezahlung der Eintrittskosten vor Ort, gelten die in den Institutionen allgemein gültigen Kassenpreise und werden dort direkt entrichtet. Die Gästeführer kassieren keine Eintrittsgelder bar vor Ort.
e.) Tritt die TCF bei weiteren Kosten, außer bei den in den Programmen regulär gelisteten, in Vorlage, wie z.B. für Bewirtungs-, Fahrt- oder Eintrittskosten, wird eine Gebühr von 10% der vorgelegten Gesamtsumme dieser Kosten, mindestens jedoch € 10,00 als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Dieses wird jedoch bei Auftragserteilung ausdrücklich vom Kunden gewünscht und beiderseits schriftlich vereinbart.
f.) Gästeführer sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung seitens der Tourismus+Congress GmbH befugt, eine Barzahlung der berechneten Leistungen entgegenzunehmen. Diese Sondervereinbarung muss vorher mit der TCF extra vereinbart werden, sonst erfolgt automatisch eine Rechnungsstellung.
e.) Wenn Vorkasse erfolgte und Bank- bzw. Kreditkartengebühren berechnet wurden, sind diese bei Rückerstattung im Rahmen eines rechtzeitig erfolgten Stornos nicht erstattungsfähig. Weitere anfallende Gebühren bei Rücküberweisung werden ebenfalls berechnet und vom Erstattungsbetrag abgezogen.

3. Gutscheine

a.) Die Buchung des Stadtrundgangs muss rechtzeitig schriftlich vom Gutscheinbegünstigten bei uns unter Angabe der Gutschein-Nr. eingehen, damit wir den gewünschten Termin verbindlich buchen können. Eine Buchung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Gästeführer, Optionen können leider nicht gewährt werden.
b.) Bei Einlösen eines Gutscheins entstehen keine weiteren Honorarkosten für den Gutscheinbegünstigten, sofern der Rundgang entsprechend der Höhe des Gutscheins eingelöst wurde.
c.) Der Gutschein wird dem Gästeführer vor Ort ausgehändigt.
d.) Eventuell anfallende Eintritte werden vor Ort von der Gruppe selbst bezahlt. Somit gelten die regulären Eintritte der / des jeweiligen Institution / Museums und nicht die ermäßigten der TCF.
e.) Je nach Rundgang kann eine maximale Personenzahl je Gästeführer in einer Gruppe teilnehmen – siehe Punkt 1 c.)
f.) Eventuelle Restbeträge des Gutscheins verfallen und können nicht ausgezahlt werden.
g.) Mögliche Stornokosten durch Terminänderungen werden dem Gutscheinbegünstigtem in Rechnung gestellt.
h.) Bei Nichterscheinen zur gebuchten Tour wie schriftlich vereinbart verfällt der Gutschein. 

4. Leistungen

a.) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Flyer/Sales Guide/Internet) sowie den Buchungsunterlagen, insbesondere der schriftlichen Buchung und der Buchungsbestätigung.
b.) Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
c.) Alle angegebenen Preise beinhalten die aufgeführten Leistungen und sind inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu verstehen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

a.) Änderungen oder Abweichungen einzelner gebuchten Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Buchungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
b.) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führung oder eine Minderung des Führungspreises. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Führungszeit aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 45 Minuten, bei Kaisersaal- und Paulskirchenführungen maximal 30 Minuten, sofern Ihrerseits keine rechtzeige Benachrichtigung erfolgt.

6. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

a.) Bei Eingang einer Stornierung an einem Arbeitstag (Mo.-Fr. außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.) während unserer telefonischen Servicezeiten ab einem Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin wird Ihnen eine Stornogebühr von 50% der Kosten berechnet.
b.) Bei Eingang einer Stornierung außerhalb der genannten telefonischen Servicezeiten vor einem Buchungswochenende oder einem gesetzlichen Feiertag sowie am Buchungswochenende, am Buchungstag und bei Nichterscheinen sind die vollen Kosten zu zahlen.
c.) Bei umfangreichen Buchungen, zu Messezeiten und an Feiertagen behalten wir uns eine erweiterte Stornofrist vor, bitte beachten Sie die Stornobedingungen auf der Auftragsbestätigung. In diesem Fall wird Ihnen eine Stornogebühr bis zu 100% unserer Kosten berechnet.
d.) Im Falle von umfangreichen Umbuchungen, Änderungen und Stornierungen von bereits verbindlich gebuchten Serviceleistungen (Busse / Gästeführer) können je nach Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühren bis € 30,00 berechnet werden. Ansonsten unterliegen diese den oben genannten Stornobedingungen.

Unsere telefonischen Servicezeiten:
Mo.-Do. 08.00-12.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr
Fr. 08.00-12.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr

7. Haftung des Veranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
2. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
3. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

8. Beschränkung der Haftung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Gewährleistung

a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Preises: Für die nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist Frankfurt am Main.

Herausgeber und Veranstalter:
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
D- 60329 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69/21 23 89 53
Fax +49 (0) 69/21 23 82 43
WWW http://www.frankfurt-tourismus.de
eMail info@infofrankfurt.de

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