In Frankfurt am Main gilt seit Oktober 2008 eine Umweltzone zur Verringerung der Partikelimmissionen (Feinstaub), um die Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten.
Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings". Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Ziel ist, nur schadstoffarmen Fahrzeugen die Fahrt innerhalb der Umweltzone zu erlauben. Bundeseinheitlich werden vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 eine rote, gelbe oder grüne Plakette.
Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge wird in einem Stufenplan erfolgen:
Seit Oktober 2008 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette (rot, gelb oder grün) in die Umweltzone einfahren.
Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
Ab 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ob ein Fahrzeug eine Plakette bekommt oder nicht, kann auf folgender Internetseite geprüft werden:
www.kues.de
Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und erhältlich.
TÜV Hessen
DEKRA
Kfz-Zulassungsbehörden
Ausnahmen von der Zufahrtsbeschränkung in die Umweltzone sind bundesweit geregelt in der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV). oder können individuell beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Weitere Informationen
www.umweltzone.frankfurt.de
Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrsamt - 7. Stock
Mainzer Landstraße 323-329
60326 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69/21 24 05 82 (Hotline)
Fax +49 (0) 69/21 27 13 94
E-Mail ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de
Internet www.frankfurt.de