Nutzungsbedingungen für die RheinMainCard
Die RheinMainCard bietet dem Karteninhaber die Möglichkeit, die in der RheinMainCard-Broschüre bezeichneten Leistungen der Partner des Arbeitskreis Tourismus FrankfurtRheinMain
c/o Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zu nutzen. Der Inhaber der RheinMainCrd ist berechtigt, den Personennahverkehr des kompletten Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen. Ausgenommen sind Züge des Fernverkehrs (IC, ICE).
1. Klasse nur mit Zuschlag. Die 2-Tageskarte ist gültig am eingetragenen und dem folgenden Tag bis Betriebsschluss. Für die Nutzung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Weitere Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt finden sich auf www.rmv.de.
Auf bereits bestehende Ermäßigungen (z.B. Kinder) werden durch die RheinMainCard keine weiteren Rabatte gewährt! Für die Inanspruchnahme der übrigen Leistungen gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Partner. Hierbei sind vor allem die Öffnungszeiten der jeweiligen Museen und Betriebe zu beachten. Für die Ermäßigungen der jeweiligen Partner oder bei Nutzung der Angebote der jeweiligen Partner übernimmt die TCF keine Haftung oder Garantie. Bei missbräuchlicher Verwendung der RheinMainCard sind die Partner und die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main dazu berechtigt die RheinMainCard einzuziehen. Es besteht weder ein Anspruch auf Wertersatz bei Einziehung, noch auf Ausstellung einer neuen Karte bei Verlust der Karte.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.